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Offener Brief vom 13. Oktober 2021

An den Bundesminister für Wirtschaft und Energie
An die Landesminister für Wirtschaft
An die wirtschaftspolitischen Sprecher der Bundestagsfraktionen
BVMW – Bundesverband mittelständische Wirtschaft – Unternehmerverband Deutschlands e.V.

 

Ausschreibungen zu Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern
– Benachteiligung junger Unternehmen auf Grund fehlender Referenzen

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

es wird zunehmend zu einem grundlegenden und geschäftsschädigenden Ärgernis zahlreicher junger klein- und mittelständischer Unternehmen, dass ihnen der Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen verwehrt wird oder deren Angebote im laufenden Vergabeverfahren sofort ausgeschlossen werden, weil ihnen die oftmals geforderten Referenzen fehlen.

Die Feststellung der Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Gesetzestreue und Zuverlässigkeit erfolgt – vermutlichder Einfachheit halber – nur anhand dieser Referenzen, die der Bieter über einen Zeitraum von 3 Jahren für vergleichbare Ausschreibungsprojekte vorzuweisen hat. Wie jedoch sollen Referenzen beigebracht werden, wenn es sich um ein junges Unternehmen (sog. Start-up, Newcomer) handelt? Daraus ergibt sich zwangsläufig, dass sie dadurch von öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen sind.

Die gegenwärtige Vergabepraxis von öffentlichen Aufträgen erweist sich dadurch als ‚Innovationsblockierer‘. Gerade junge Unternehmen haben in der Vergangenheit bewiesen, dass sie nicht nur völlig neue Geschäftsmodelle, sondern auch disruptive Ideen, u.a. für Dienstleistungen und Service, im Ansatz entwickelt haben; all diese Entwicklungen und ein möglicher positiver Nutzen werden somit jedoch
bereits im Ansatz erstickt.

Die maßgeblichen Regelungen aus dem deutschen Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) besagen hingegen, dass der öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge stets für den größtmöglichen Wettbewerb zu sorgen hat (§ 97 [1] GWB). Ergänzend dazu ergibt sich aus §97 [2] GWB der Gleichbehandlungsgrundsatz: Danach sind alle Teilnehmer an dem Vergabeverfahren grundsätzlich gleich zu behandeln. Eine Besonderheit des deutschen Vergaberechts ist zudem, dass öffentliche Auftraggeber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge vornehmlich mittelständische Interessen berücksichtigen müssen (§ 97 [3] GWB). Dies soll sicherstellen, dass sich auch kleinere und mittlere Unternehmen erfolgreich um öffentliche Aufträge bewerben können. All diese Grundsätze wären zu begrüßen, würden sie in der täglichen Praxis bereitwillig hinreichende Berücksichtigung finden.

Auch wir – die IWiS Privat-Institut für Wirtschaftsschutz und Sicherheitsforschung GmbH – haben uns erst kürzlich auf Einladung zu einer Verhandlungsvergabe bei einer Bundesbehörde beworben. Bereits kurz nach dem Ende der Ausschreibungsfrist erhielten wir jedoch die Mitteilung, dass wir vom Vergabeverfahren auszuschließen waren, da von uns keine Referenzen beigebracht werden konnten. Unverständlicherweise war die Absage ergänzend damit begründet worden, dass eine entsprechende Nachforderung zu keinem anderen Ergebnis geführt hätte – ein zirkuläres, nahezu zynisches Argument. Diese Aussage beinhaltet unstrittig, es wäre der Mühe nicht wert gewesen, die Eignung, Befähigung und andere maßgebliche Kriterien auf andere Weise festzustellen.

Die IWiS Privat-Institut GmbH wurde am 30. Januar 2020 gegründet und hatte zu diesem Zeitpunkt gute Aussichten auf Grund langjähriger Erfahrung der Gesellschafter auf zahlreiche Beratungs-, Analyse- und Konzeptionsinteressenten. Bevor es jedoch zu konkreten Auftragsverhandlungen kommen konnte, wurden auf Grund der rasanten Entwicklung staatlicher Beschränkungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie die akquisitorische Handlungsfähigkeit auf null gesetzt und dadurch die prosperierende Entwicklung unseres Unternehmens abrupt gestoppt.

Für Start-up-Unternehmen können aber insbesondere Ausschreibungen öffentlicher Auftraggeber, die auch während der Pandemie weiter stattgefunden haben, ein ‚Rettungsanker‘ sein. Wie Sie dem beigefügten Beispiel entnehmen können, besteht aber bei einigen Vergabestellen offensichtlich keinerlei Interesse, die oben angeführten Umstände in Betracht zu ziehen.

Es scheint der leichteste Weg zu sein, Unternehmen zur Abgabe eines Angebotes aufzufordern, bei denen bei ein wenig Nachdenken schon im Vorfeld klar gewesen sein müsste, dass sie die Anforderungen nicht erfüllen können. Das lässt leider die zwingende Vermutung aufkommen, dass die Angebotsanfrage eher eine Farce war oder nur der minimalen Erfüllung rechtlicher Vorgaben zur Einholung von mindestens 3 Angeboten diente. Das scheint im Besonderen schon deswegen der einfache Weg zu sein, da man wohl kaum mit einer Rüge oder gar einem erfolgversprechenden Nachprüfungsantrag rechnen muss.

Die Wertschätzung des Mittelstandes als Herz der deutschen Wirtschaft stellt sich in einem solchen Zusammenhang eher als Lippenbekenntnis denn als eine reale Erkenntnis und Grundlage innovativer Wirtschaftspolitik dar. Die Frage muss ebenso lauten, was sollte durch die öffentliche Hand bei der Vergabe dieser Dienstleistungen vorab getan werden, um Gesetzmäßigkeit, Transparenz, Zuverlässigkeit, Qualität und Innovation zu gewährleisten und zu kontrollieren.

„Der Einkauf im öffentlichen Sektor ist insgesamt […] eher operativ aufgestellt. Grund hierfür sind zum einen klar definierte Bedarfsanforderungen, die der Einkauf umsetzen muss und für die er nur wenig Spielraum und Gestaltungsmöglichkeiten hat. Dem Einkauf fehlen Hebel und Steuerungsfunktionen. […] Anders als im öffentlichen Sektor kommt dem Einkauf in der Industrie eine deutlich höhere Bedeutung zu, da seine Aktivitäten unmittelbar das Kerngeschäft berühren. Bei öffentlichen Auftraggebern ist dies
in der Regel nicht der Fall – hier wird der Einkauf häufig in der Rolle einer Unterstützungsfunktion gesehen. Auf dieser Ebene findet offensichtlich kaum Integration und keine strategische Einbindung des
Einkaufs statt. Dafür werden u.a. folgende Gründe angeführt:
> Fehlende Marktkenntnisse,
> Mangelnde Erfahrung,
> Fehlende Personalkapazitäten,
> Fehlende interne Unterstützung,
> Mangelnde Wirtschaftlichkeit.“
| Quelle: Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V. (BME): Das Profil des öffentlichen Einkaufs

 

Es besteht offensichtlich Handlungsbedarf in mehrfacher Hinsicht. Die in absehbarer Zeit bevorstehende Regierungsbildung und der überparteilich unermüdlich kommunizierte Neuanfang für eine moderne und zukunftsorientierte Gesellschaft bieten dafür eine gute Gelegenheit.

Tatsächlich erwarten wir kaum Ihre besondere Unterstützung in unserem aktuellen Fall.

Es geht vielmehr um ein grundsätzliches Anliegen junger Unternehmen, die ihren Unmut über die gegenwärtige Vergabepraxis in sozialen Netzwerken vielfach zum Ausdruck bringen. Wir sind nicht berechtigt, im Namen der betroffenen Unternehmen zu sprechen, erhoffen uns aber für die Zukunft eine eindeutige Regelung in den Gesetzen oder zumindest in den jeweiligen Verwaltungsvorschriften, um hier tatsächlich ‚gleiches Recht für alle‘ zu erzielen und Innovation zu fördern. In nicht seltenen Fällen ist zudem der Preis das einzig relevante Zuschlagskriterium. Hier scheint angezeigt zu sein, die Formulierung ‚das wirtschaftlichste Angebot‘ nicht auf den Preis zu reduzieren (eine sehr häufig vorzufindende Interpretation: wirtschaftlichstes Angebot = niedrigster Preis). Dabei geht es um viel mehr als nur um den Preis allein.

IWiS Privat-Institut GmbH

Anlagen: 3 (diese finden Sie im PDF, das Sie hier downloaden können)